Vorraussetzungen

Leistungen aus Pflegeversicherung erfolgen nur auf Antrag. Die Form der Antragstellung unterliegt keinen Vorgaben. Verändert sich die Pflegebedürftigkeit, z.B. durch eine Verschlimmerung, ist ein erneuter Antrag auf Änderung der Leistungen aus der Pflegeversicherung erforderlich. Gleiches gilt auch für jede Gewährung anderer Leistungen oder Hilfsmittel.



« zurück
Das Besondere Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, kommen wir für eine Einschätzung Vorort und leisten auf unser Risiko bis zur Begutachtung nach der von uns eingeschätzten Pflegestufe. Ihnen entstehen deshalb keine Kosten. Wir bekommen unser Geld rückwirkend von der Pflegekasse.

Näheres erklärt Ihnen gerne Herr Emons kostenlos unter:
0800 276 1797