1. Leistungen im Rahmen der Krankenkasse ( SGB V )
2. Leistungen im Rahmen der Pflegekasse ( SGB XI )
3. Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt Ihre Pflegekasse
die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.
4. Beratung und Vermittlung von:
• Hausnotruf
• Pflegehilfsmittel
• Essen auf Rädern
• Hausbesuchen der Physiotherapie, Fußpflege, Friseur
5. Sonstige Serviceleistungen
• Erstbesuch nach Krankenhausaufenthalt
• Kostenlose Beratung vor Ort
• Genaue Kalkulation der Kosten
• Bestellung und Abholung von Rezepten bei ihren Hausarzt
• Besorgung der Medikamente aus der Apotheke
• Arztbegleitung
• Schulung pflegender Angehörige