Häusliche Kranken- und Altenpflege

1. Leistungen im Rahmen der Krankenkasse ( SGB V )

2. Leistungen im Rahmen der Pflegekasse ( SGB XI )

3. Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.

4. Beratung und Vermittlung von:

• Hausnotruf
• Pflegehilfsmittel
• Essen auf Rädern
• Hausbesuchen der Physiotherapie, Fußpflege, Friseur

5. Sonstige Serviceleistungen

• Erstbesuch nach Krankenhausaufenthalt
• Kostenlose Beratung vor Ort
• Genaue Kalkulation der Kosten
• Bestellung und Abholung von Rezepten bei ihren Hausarzt
• Besorgung der Medikamente aus der Apotheke
• Arztbegleitung
• Schulung pflegender Angehörige

Das Besondere Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, kommen wir für eine Einschätzung Vorort und leisten auf unser Risiko bis zur Begutachtung nach der von uns eingeschätzten Pflegestufe. Ihnen entstehen deshalb keine Kosten. Wir bekommen unser Geld rückwirkend von der Pflegekasse.

Näheres erklärt Ihnen gerne Herr Emons kostenlos unter:
0800 276 1797