Wenn der tatsächliche Pflegebedarf zugenommen hat, kann ein Antrag auf eine Höherstufung und eine neue Begutachtung gestellt werden.
Wie beim Erstantrag kann dies zunächst formlos erfolgen. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst oder eine
bevollmächtigte Person. Eine Änderung bzw. ein Wechsel der Leistungsart ( z.B. ein Wechsel von häuslicher Pflege zu stationärer Pflege ),
ist Grundsätzlich kein Anlass für eine neue Begutachtung. Nur wenn sich gleichzeitig der Pflegebedarf entsprechend erhöht ( bzw. dies z.B. der Grund
für den Wechsel der Wohnumgebung ist ), sollte der Antrag auf Einstufung in eine höhere Pflegestufe gestellt werden.