Erneute Begutachtung

Wenn der tatsächliche Pflegebedarf zugenommen hat, kann ein Antrag auf eine Höherstufung und eine neue Begutachtung gestellt werden. Wie beim Erstantrag kann dies zunächst formlos erfolgen. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person. Eine Änderung bzw. ein Wechsel der Leistungsart ( z.B. ein Wechsel von häuslicher Pflege zu stationärer Pflege ), ist Grundsätzlich kein Anlass für eine neue Begutachtung. Nur wenn sich gleichzeitig der Pflegebedarf entsprechend erhöht ( bzw. dies z.B. der Grund für den Wechsel der Wohnumgebung ist ), sollte der Antrag auf Einstufung in eine höhere Pflegestufe gestellt werden.



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Das Besondere Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, kommen wir für eine Einschätzung Vorort und leisten auf unser Risiko bis zur Begutachtung nach der von uns eingeschätzten Pflegestufe. Ihnen entstehen deshalb keine Kosten. Wir bekommen unser Geld rückwirkend von der Pflegekasse.

Näheres erklärt Ihnen gerne Herr Emons kostenlos unter:
0800 276 1797